Branche: Handel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 57 · Umsatz: ca. 1.736.500 € · Verbindlichkeiten: 755.000 €
Was uns zuerst aufgefallen ist
Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.
Die Handel-GmbH hatte 57 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.736.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 171.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Überschuldung.
Was in 21 Wochen passierte
Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 264.250 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
Stand am Ende
Nach 21 Wochen lag ein handfester Pfad zu Überschuldung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Fehler, die Zeit kosten
Typische Umwege: Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll.
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.