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Markus Bertan

Überschuldung Praxisfall Handel | Markus Bertan

Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Praxisfall Handel: 755.000 € Verbindlichkeiten, 21 Wochen, Thema Überschuldung. Wirtschaftliche Beratung, Recht…

Branche: Handel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 57 · Umsatz: ca. 1.736.500 € · Verbindlichkeiten: 755.000 €

Was uns zuerst aufgefallen ist

Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.

Die Handel-GmbH hatte 57 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.736.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 171.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Überschuldung.

Was in 21 Wochen passierte

Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 264.250 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.

Stand am Ende

Nach 21 Wochen lag ein handfester Pfad zu Überschuldung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Fehler, die Zeit kosten

Typische Umwege: Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt. Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll.

Rechtliche Eckpunkte

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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