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Markus Bertan

Überschuldung Praxisfall Lebensmittel | Markus Bertan

Praxisfall Lebensmittel: 230.000 € Verbindlichkeiten, 6 Wochen. Was ich in ähnlichen Fällen sehe – Überschuldung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine…

Branche: Lebensmittel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 8 · Umsatz: ca. 552.000 € · Verbindlichkeiten: 230.000 €

Der Auslöser

Die Hausbank hatte die Linie gekürzt; der GF wusste es seit zehn Tagen, die Gesellschafter erst seit gestern. Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens.

Die Lebensmittel-GmbH hatte 8 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 552.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 192.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu das Thema.

Der Ablauf – 6 Wochen

Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen Wochenplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 74 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 78.200 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.

Was am Ende stand

Nach 6 Wochen lag ein handfester Pfad zu Überschuldung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen

Typische Umwege: Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft. Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger.

Was GF und Gesellschafter riskieren

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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