Branche: Logistik (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 45 · Umsatz: ca. 635.500 € · Verbindlichkeiten: 205.000 €
Einstieg in den Fall
Ein Erwerber aus dem Netzwerk war im Gespräch, aber ohne Zahlenbasis – typischer Auslöser für meinen Einstieg. Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“.
Die Logistik-GmbH hatte 45 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 635.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 129.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.
Verlauf über 15 Wochen
Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: kurzfristiger Zahlungsplan und Matrix – 71 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 79.950 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
Wo wir landeten
Nach 15 Wochen lag ein handfester Pfad zu Überschuldung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite
Typische Umwege: Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung. Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind. Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss.
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.