Branche: Handel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 49 · Umsatz: ca. 2.450.000 € · Verbindlichkeiten: 980.000 €
So begann der Fall
Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung. Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird.
49 Köpfe, 2.450.000 € Umsatz, 980.000 € Verbindlichkeiten – die Handel-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Liquiditätsplan, Debitoren bei 143.000 € über 90 Tage.
Chronologie (11 Wochen)
Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: 13-Wochen-Liquiditätsplan und Matrix – 79 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 343.000 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
Ergebnis
Am Ende: Überschuldung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.