Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 19 · Umsatz: ca. 700.000 € · Verbindlichkeiten: 280.000 €
So begann der Fall
Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung. Nach einem Streit in der Gesellschafterrunde ging der GF allein ans Telefon. Das ist häufiger, als man denkt.
19 Köpfe, 700.000 € Umsatz, 280.000 € Verbindlichkeiten – die Gastronomie-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Liquiditätsplan, Debitoren bei 143.000 € über 90 Tage.
Chronologie (11 Wochen)
Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: 13-Wochen-Liquiditätsplan und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 103.600 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
Ergebnis
Am Ende: Überschuldung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss
- Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
- Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
Haftung – kurz eingeordnet
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.