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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit Praxisfall Automotive-Zulieferung | Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit: Praxisfall Automotive-Zulieferung: 480.000 € Verbindlichkeiten, 14 Wochen (Aus Mandaten der letzten Jahre).

Branche: Automotive-Zulieferung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 34 · Umsatz: ca. 1.440.000 € · Verbindlichkeiten: 480.000 €

So begann der Fall

Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung. Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln.

34 Köpfe, 1.440.000 € Umsatz, 480.000 € Verbindlichkeiten – die Automotive-Zulieferung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Liquiditätsplan, Debitoren bei 128.000 € über 90 Tage.

Chronologie (14 Wochen)

Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 172.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Ergebnis

Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
  • Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
  • Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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