Zahlungsunfähigkeit: Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird. Kontext: insolvenzantrag vs. verkauf.
Aus der Praxis
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bei insolvenzantrag vs. verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
- Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
- SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
- Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke
- Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert
Was ich nicht tun würde
Drei Fehler bei Insolvenzantrag vs. Verkauf: Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe. Nur mündliche Gesellschafterabreden.
Schreiben Sie mir oder rufen Sie an – lieber eine klare Aussage als wochenlanges Rätselraten.