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Markus Bertan

Überschuldung Praxisfall Elektrotechnik | Markus Bertan

Praxisfall Elektrotechnik: 480.000 € Verbindlichkeiten, 12 Wochen. Ausführliche Einschätzung – Überschuldung.

Branche: Elektrotechnik (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 30 · Umsatz: ca. 1.248.000 € · Verbindlichkeiten: 480.000 €

Einstieg in den Fall

Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch. Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“.

Die Elektrotechnik-GmbH hatte 30 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.248.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 144.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.

Verlauf über 12 Wochen

Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen kurzfristiger Zahlungsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 68 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 153.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.

Wo wir landeten

Nach 12 Wochen lag ein handfester Pfad zu Überschuldung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite

Typische Umwege: Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung. Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind.

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Keine Rechtsberatung in diesem Sinne – Struktur, Zahlen, Reihenfolge. Juristisch begleiten Partnerkanzleien.