Branche: Elektrotechnik (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 30 · Umsatz: ca. 1.248.000 € · Verbindlichkeiten: 480.000 €
Einstieg in den Fall
Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch. Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“.
Die Elektrotechnik-GmbH hatte 30 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.248.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 144.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.
Verlauf über 12 Wochen
Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen kurzfristiger Zahlungsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 68 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 153.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Wo wir landeten
Nach 12 Wochen lag ein handfester Pfad zu Überschuldung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite
Typische Umwege: Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung. Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind.
Haftung im Blick
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.