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Markus Bertan

Firmenbestatter-Risiko Praxisfall Immobiliendienstleistung | Markus Bertan

Praxisfall Immobiliendienstleistung: 830.000 € Verbindlichkeiten, 23 Wochen – Praxis statt Theorie, aus der Beratungspraxis zu Firmenbestatter-Risiko. Keine…

Branche: Immobiliendienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 11 · Umsatz: ca. 2.241.000 € · Verbindlichkeiten: 830.000 €

Kernproblem

Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird. Nach einem Streit in der Gesellschafterrunde ging der GF allein ans Telefon. Das ist häufiger, als man denkt.

11 Köpfe, 2.241.000 € Umsatz, 830.000 € Verbindlichkeiten – die Immobiliendienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Plan, Debitoren bei 155.000 € über 90 Tage.

23 Wochen im Überblick

In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: 13-Wochen-Plan und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 307.100 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Bei firmenbestatter geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Ausgang

Am Ende: Firmenbestatter-Risiko als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Was ich anders machen würde

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss
  • Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
  • Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt

Haftung – kurz eingeordnet

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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