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Markus Bertan

Firmenbestatter-Risiko Praxisfall IT-Dienstleistung | Markus Bertan

Praxisfall IT-Dienstleistung: 555.000 € Verbindlichkeiten, 18 Wochen. Was ich in ähnlichen Fällen sehe – Firmenbestatter-Risiko.

Branche: IT-Dienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 78 · Umsatz: ca. 1.332.000 € · Verbindlichkeiten: 555.000 €

Der Auslöser

Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch. Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens.

Die IT-Dienstleistung-GmbH hatte 78 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 1.332.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 132.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu der Pfad.

Der Ablauf – 18 Wochen

Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Bei firmenbestatter geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen Wochenplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 68 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 177.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Was am Ende stand

Nach 18 Wochen lag ein handfester Pfad zu Firmenbestatter-Risiko vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen

Typische Umwege: Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung. Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind.

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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