Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 24 · Umsatz: ca. 1.665.000 € · Verbindlichkeiten: 555.000 €
So begann der Fall
Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung. Die Hausbank hatte die Linie gekürzt; der GF wusste es seit zehn Tagen, die Gesellschafter erst seit gestern.
24 Köpfe, 1.665.000 € Umsatz, 555.000 € Verbindlichkeiten – die Gastronomie-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Liquiditätsplan, Debitoren bei 128.000 € über 90 Tage.
Chronologie (14 Wochen)
Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 70 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 188.700 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Bei abwicklung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Ergebnis
Am Ende: Unternehmensabwicklung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
Was GF und Gesellschafter riskieren
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.