Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 63 · Umsatz: ca. 2.479.500 € · Verbindlichkeiten: 855.000 €
Der Auslöser
Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch.
63 Köpfe, 2.479.500 € Umsatz, 855.000 € Verbindlichkeiten – die Gastronomie-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Wochenplan, Debitoren bei 167.000 € über 90 Tage.
Der Ablauf – 17 Wochen
Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Wochenplan und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 282.150 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Bei abwicklung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Was am Ende stand
Am Ende: Unternehmensabwicklung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
- Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
- Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
Haftung – kurz eingeordnet
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.