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StaRUG-Sanierung: Notartermin vorbereiten | Markus Bertan

Notartermin vorbereiten – Ausführliche Einschätzung, aus der Beratungspraxis zu StaRUG-Sanierung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Notartermin vorbereiten. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier.

Aus der Praxis

Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Bei notartermin vorbereiten entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Meine Einordnung zu StaRUG-Sanierung

Wer StaRUG-Sanierung will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Mein Vorgehen

Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften.

  • Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
  • SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen

Was ich nicht tun würde

Typisch bei Notartermin vorbereiten: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Ich rate nicht zu Hast – aber zu konsequenter Dokumentation ab Tag eins.

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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