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Insolvenz vermeiden: Bürgschaft und Privatvermögen | Markus Bertan

Bürgschaft und Privatvermögen – Erfahrung aus der Mandatspraxis, aus der Beratungspraxis zu Insolvenz vermeiden. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine…

Bürgschaft und Privatvermögen. Ich habe den Text so geschrieben, wie ich ihn einem GF am Telefon erklären würde – ohne Folien, ohne Buzzwords.

Was ich in der Beratung sehe

Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei bürgschaft und privatvermögen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Insolvenz vermeiden – worauf es ankommt

Wer Insolvenz vermeiden will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Reihenfolge, die ich einhalte

Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften.

  • Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
  • SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen

Klassische Fehltritte

Typisch bei Bürgschaft und Privatvermögen: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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