Steuerschulden und Verkauf. Ich habe den Text so geschrieben, wie ich ihn einem GF am Telefon erklären würde – ohne Folien, ohne Buzzwords.
Aus der Praxis
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei steuerschulden und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Insolvenz vermeiden
Insolvenz vermeiden ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
- Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
- Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften
Was ich nicht tun würde
Typisch bei Steuerschulden und Verkauf: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.
Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.