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Markus Bertan

Unternehmenskrise: Fristen und Haftung für Geschäftsführer | Markus Bertan

Erfahrung aus der Mandatspraxis – Fristen und Haftung für Geschäftsführer, Thema Unternehmenskrise.

Unternehmenskrise: Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird. Kontext: fristen und haftung für geschäftsführer.

Was ich in der Beratung sehe

Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei krise geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bei fristen und haftung für geschäftsführer entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Unternehmenskrise – worauf es ankommt

Unternehmenskrise ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Reihenfolge, die ich einhalte

  1. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
  2. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
  3. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
  4. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften

Klassische Fehltritte

Drei Fehler bei Fristen und Haftung für Geschäftsführer: Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe. Nur mündliche Gesellschafterabreden.

Schreiben Sie mir oder rufen Sie an – lieber eine klare Aussage als wochenlanges Rätselraten.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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Markus Bertan berät wirtschaftlich. Für Rechtsverbindlichkeit arbeiten wir mit Kanzleien zusammen – bewusst getrennt.