Steuerschulden und Verkauf. Wenn Sie nur fünf Minuten haben: Lesen Sie den mittleren Abschnitt. Der Rest ist Kontext aus echten Mandaten.
Typische Lage
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei steuerschulden und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Einordnung: Insolvenz vermeiden
Insolvenz vermeiden ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Was ich zuerst tun würde
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
- Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
- Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften
Fehler, die ich vermeiden würde
Typisch bei Steuerschulden und Verkauf: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.
Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.