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Presse will berichten – Lösung | Markus Bertan

Presse will berichten – Ausführliche Einschätzung, aus der Beratungspraxis zu Überschuldung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Die Ausgangslage

Presse will berichten – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Wenn Mandanten mit „Presse will berichten“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein Wochenplan, den auch die Bank liest.

Meine Einschätzung

Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Was ich konkret tun würde

Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung. Danach: Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich. Danach: Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben. Danach: Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt..

Parallel klären wir, ob die Entscheidung, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Wo es hakt

Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.

Davon rate ich ab

Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.

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Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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