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§ 266a StGB – Lösung | Markus Bertan

Unternehmenssanierung: § 266a StGB (Konkrete Einordnung für Geschäftsführer). Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Was dahintersteckt

§ 266a StGB – Hinter dem Satz steckt selten nur ein technisches Problem. Meist sind Liquidität, Haftung und Familiendynamik vermischt. Hinter „§ 266a StGB“ steckt manchmal ein Streit, den niemand ausspricht.

Einordnung

Bei sanierung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Mein Vorgehen

Zuerst stoppe ich das intuitive Weiterzahlen und schreibe auf, wer wann warum Geld bekommen hat. Danach: Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich. Danach: Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben. Danach: Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt..

Parallel klären wir, ob Unternehmenssanierung, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Haftungsfallen

Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.

Typische Fehlreaktionen

Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.

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Lieber ein klares Nein als monatelanges Hoffen. Deshalb antworte ich zeitnah.

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