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Markus Bertan

UG haftet nach Umwandlung – Lösung | Markus Bertan

Markus Bertan zu Firmenverkauf: UG haftet nach Umwandlung. Für GFs und Gesellschafter. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Die Ausgangslage

UG haftet nach Umwandlung – Diese Formulierung lese ich fast wöchentlich in E-Mails – oft Freitagnachmittag, wenn die Woche keine Lösung gebracht hat. Wenn Mandanten mit „UG haftet nach Umwandlung“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein kurzfristiger Zahlungsplan, den auch die Bank liest.

Einordnung

Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Was ich konkret tun würde

  1. Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt.
  2. Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben.

Parallel klären wir, ob Firmenverkauf, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Wo es hakt

Der gefährlichste Moment ist „noch schnell eine Zahlung“. Danach wird es für den GF persönlich.

Davon rate ich ab

Zu lange warten, bis die Bank kündigt. Zu früh unterschreiben, weil ein „Interessent“ droht abzuspringen. Beides habe ich nachbearbeitet.

Vertiefung in der Nähe

Praxisfall: Firmenverkauf – Maschinenbau, 930.000 €… · Firmenverkauf: Betriebsprüfung läuft – Exit möglich · Lösung: Stille Beteiligung

Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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Keine Rechtsberatung in diesem Sinne – Struktur, Zahlen, Reihenfolge. Juristisch begleiten Partnerkanzleien.