Ausgangspunkt
Betriebsübergang § 613a – Wer so fragt, hat oft schon mit dem Steuerberater gesprochen und wartet auf jemanden, der die nächsten Schritte sortiert. Gerade bei „Betriebsübergang § 613a“ sehe ich häufig, dass der GF eigentlich schon eine Entscheidung kennt – aber die Gesellschafter nicht.
So sehe ich das
Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Nächste Schritte
Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung.. Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich.. Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben.. Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt..
Parallel klären wir, ob Zahlungsunfähigkeit, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Was schiefgehen kann
Zu lange warten und zu früh unterschreiben – beides teuer. Wer Haftung eindämmen will, dokumentiert jeden Schritt.
Was Sie vermeiden sollten
Warten auf den Wunder-Erwerber. Parallel keine Zahlen aufbauen. Das Kombination kostet Monate.