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Markus Bertan

Betriebsübergang § 613a – Lösung | Markus Bertan

Erfahrung aus der Mandatspraxis – Betriebsübergang § 613a, Thema Zahlungsunfähigkeit.

Ausgangspunkt

Betriebsübergang § 613a – Wer so fragt, hat oft schon mit dem Steuerberater gesprochen und wartet auf jemanden, der die nächsten Schritte sortiert. Gerade bei „Betriebsübergang § 613a“ sehe ich häufig, dass der GF eigentlich schon eine Entscheidung kennt – aber die Gesellschafter nicht.

So sehe ich das

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.

Nächste Schritte

Gesellschafter bekommen eine Entscheidungsvorlage – nicht nur eine WhatsApp-Zusammenfassung.. Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich.. Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben.. Steuer und SV werden offen gelegt, bevor ein Erwerber das Datenraum-Login bekommt..

Parallel klären wir, ob Zahlungsunfähigkeit, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.

Was schiefgehen kann

Zu lange warten und zu früh unterschreiben – beides teuer. Wer Haftung eindämmen will, dokumentiert jeden Schritt.

Was Sie vermeiden sollten

Warten auf den Wunder-Erwerber. Parallel keine Zahlen aufbauen. Das Kombination kostet Monate.

Das passt dazu

Zahlungsunfähigkeit in Stuttgart: Krise ohne Insolv… · Was tun bei: Kreditkarte GF privat? · Lösung: Nachhaltigkeitsbericht

Ich schaue mir Ihren Fall persönlich an – ohne Callcenter, ohne Verkaufsdruck.

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Markus Bertan berät wirtschaftlich. Für Rechtsverbindlichkeit arbeiten wir mit Kanzleien zusammen – bewusst getrennt.