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Kann ich eine Holding-GmbH auflösen nach Bankkündigung? | Markus Bertan

Kann ich eine Holding-GmbH auflösen nach Bankkündigung. Wirtschaftlich strukturiert – Geschäftsführer zurücktreten. Wirtschaftliche Beratung, Recht über…

Was gefragt wurde

Kann ich eine Holding-GmbH auflösen nach Bankkündigung?

Was ich antworte

Zu „Kann ich eine Holding-GmbH auflösen nach Bankkündigung“ sage ich regelmäßig: Erst Lagebild, dann Unterschrift. Die meisten Schäden entstehen umgekehrt. Das klingt simpel, scheitert aber oft an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“.

In einem vergleichbaren Mandat (17 Wochen Begleitung, 960.000 € Verbindlichkeiten) haben wir zuerst die Gläubiger priorisiert und erst danach über Geschäftsführer zurücktreten gesprochen. Rechtlich begleitet das eine Kanzlei – ich liefere die betriebswirtschaftliche Reihenfolge.

Schicken Sie mir ein Lagebild oder buchen Sie einen Termin. Dann sage ich Ihnen offen, ob Verkauf, Sanierung oder ein anderer Pfad bei Ihnen passt.

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Ich lese mir Ihre Lage durch und sage Ihnen offen, was Sinn macht und was nicht.

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