Aus der Mailbox
Haftet der Ex-Geschäftsführer weiter?
Kurz und ehrlich
Zu „Haftet der Ex-Geschäftsführer weiter“ sage ich regelmäßig: Erst Lagebild, dann Unterschrift. Die meisten Schäden entstehen umgekehrt.
In einem IT-Fall mit ähnlicher Frage haben wir 15 Wochen gebraucht, bis alle Beteiligten dieselbe Zahl sahen. Das war der Wendepunkt – nicht der Notartermin.
Ob das bei Ihnen so ist, klären wir im Erstgespräch. Insolvenzpflicht prüfen wir parallel, falls nötig.