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FAQ: Unternehmensbewertung – Dauer des Verfahrens | Markus Bertan

Dauer des Verfahrens – Für GFs und Gesellschafter, aus der Beratungspraxis zu Unternehmensbewertung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine Rechtsauskunft.

Zu Dauer des Verfahrens kommen viele Fragen, wenn die BWA noch „okay“ wirkt, die Wochenliquidität aber nicht.

Juristische Bewertung machen Kanzleien. Ich sortiere Zahlen, Fristen und Optionen.

Fragen und Antworten

Dauer des Verfahrens: Was prüfen Sie zuerst?

Ich starte mit einem Lagebild in zehn Werktagen. Danach reden wir über Unternehmensbewertung – oder über Alternativen. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Wann wird es für den GF persönlich teuer?

Aus Erfahrung: grundsätzlich haftet die GmbH. Privat wird es bei Bürgschaft, Kapitalrückzahlung oder Durchgriff teuer – beim GF § 15a/15b und § 43 GmbHG.

Wie lange dauert die Umsetzung?

GFs fragen das oft zu spät. Manchmal reichen zehn Tage für Klarheit. Manchmal braucht ein Verkauf drei Monate – wenn die Zahlen stimmen.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Kostenlos einordnen, dann entscheiden. So arbeite ich. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Wer macht die Rechtsseite?

Ich strukturiere wirtschaftlich, Kanzleien bewerten Rechtsfolgen – bewusst getrennt.

Wie gehen Sie mit Diskretion um?

Ich würde so starten: diskretion ist Standard. Ich nenne keine Firmennamen nach außen.

Mehr auf der Leitseite: Unternehmensbewertung.

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Wenn Sie wissen wollen, ob das bei Ihrer GmbH so aussieht: kurz anrufen oder Termin buchen.

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Markus Bertan berät wirtschaftlich. Für Rechtsverbindlichkeit arbeiten wir mit Kanzleien zusammen – bewusst getrennt.