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FAQ: Gesellschafter aussteigen – Erwerberprüfung | Markus Bertan

Gesellschafter aussteigen: Erwerberprüfung (Wirtschaftlich strukturiert). Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Wer Gesellschafter aussteigen plant, fragt erwerberprüfung meist zu spät – oder zu unpunktlich.

Juristische Bewertung machen Kanzleien. Ich sortiere Zahlen, Fristen und Optionen.

Häufige Fragen

Wie gehen Sie bei Erwerberprüfung vor?

Ich starte mit einem Lagebild in zehn Werktagen. Danach reden wir über Gesellschafter aussteigen – oder über Alternativen. Ohne schriftliche Beschlüsse wird das schnell streitig.

Haftet der Gesellschafter bei Gesellschafter aussteigen?

Grundsätzlich haftet die GmbH. Privat wird es bei Bürgschaft, Kapitalrückzahlung oder Durchgriff teuer – beim GF § 15a/15b und § 43 GmbHG.

Zeitrahmen – realistisch?

Ich würde so starten: manchmal reichen zehn Tage für Klarheit. Manchmal braucht ein Verkauf drei Monate – wenn die Zahlen stimmen.

Honorar – wie läuft das?

Kostenlos einordnen, dann entscheiden. So arbeite ich. Das habe ich bei Maschinenbauern und bei Agenturen gesehen – unterschiedliche Branchen, gleiche Logik.

Brauche ich parallel einen Anwalt?

Aus Erfahrung: ich strukturiere wirtschaftlich, Kanzleien bewerten Rechtsfolgen – bewusst getrennt.

Wie diskret arbeiten Sie?

GFs fragen das oft zu spät. Diskretion ist Standard. Ich nenne keine Firmennamen nach außen.

Mehr auf der Leitseite: Gesellschafter aussteigen.

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Ich lese mir Ihre Lage durch und sage Ihnen offen, was Sinn macht und was nicht.

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Markus Bertan berät wirtschaftlich. Für Rechtsverbindlichkeit arbeiten wir mit Kanzleien zusammen – bewusst getrennt.