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Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit Praxisfall Immobiliendienstleistung | Markus Bertan

Zahlungsunfähigkeit: Praxisfall Immobiliendienstleistung: 755.000 € Verbindlichkeiten, 14 Wochen (Erfahrung aus der Mandatspraxis).

Branche: Immobiliendienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 46 · Umsatz: ca. 1.661.000 € · Verbindlichkeiten: 755.000 €

Kernproblem

Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird. Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch.

46 Köpfe, 1.661.000 € Umsatz, 755.000 € Verbindlichkeiten – die Immobiliendienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Plan, Debitoren bei 200.000 € über 90 Tage.

14 Wochen im Überblick

In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Plan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 241.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.

Ausgang

Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Was ich anders machen würde

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
  • Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung
  • Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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