Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 25 · Umsatz: ca. 2.728.000 € · Verbindlichkeiten: 880.000 €
Einstieg in den Fall
Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“. Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird.
25 Köpfe, 2.728.000 € Umsatz, 880.000 € Verbindlichkeiten – die Gastronomie-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein kurzfristiger Zahlungsplan, Debitoren bei 179.000 € über 90 Tage.
Verlauf über 11 Wochen
Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Stundungen sind kein Gegenbeweis – sie können sogar ein Indiz sein.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: kurzfristiger Zahlungsplan und Matrix – 79 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 308.000 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
Wo wir landeten
Am Ende: Zahlungsunfähigkeit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.