Branche: Immobiliendienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 82 · Umsatz: ca. 3.234.000 € · Verbindlichkeiten: 1.155.000 €
Was uns zuerst aufgefallen ist
Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte. Der Steuerberater hatte „Insolvenznähe“ ins Protokoll geschrieben. Das wollte der GF nicht hören – aber er wollte handeln.
82 Köpfe, 3.234.000 € Umsatz, 1.155.000 € Verbindlichkeiten – die Immobiliendienstleistung-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Liquiditätsforecast, Debitoren bei 176.000 € über 90 Tage.
Was in 8 Wochen passierte
Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Überschuldung ist kein Schlagwort, sondern eine Bilanzfrage mit Fortführungsprognose.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen Liquiditätsforecast in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 76 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 415.800 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Stand am Ende
Am Ende: Überschuldung als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Fehler, die Zeit kosten
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence
- Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
Haftung im Blick
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.