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Markus Bertan

GmbH verkaufen Praxisfall Agentur | Markus Bertan

Praxisfall Agentur: 305.000 € Verbindlichkeiten, 11 Wochen – Konkrete Einordnung für Geschäftsführer, aus der Beratungspraxis zu GmbH verkaufen. Keine…

Branche: Agentur (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 47 · Umsatz: ca. 701.500 € · Verbindlichkeiten: 305.000 €

Was uns zuerst aufgefallen ist

Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte. Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch.

47 Köpfe, 701.500 € Umsatz, 305.000 € Verbindlichkeiten – die Agentur-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Liquiditätsforecast, Debitoren bei 161.000 € über 90 Tage.

Was in 11 Wochen passierte

Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Ich habe Verkäufe gesehen, die am Notar scheiterten – nicht am Preis, sondern an offenen SV-Nachweisen.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 73 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 100.650 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Beim Anteilsverkauf zählt nicht der LOI, sondern ob der Erwerber die Verbindlichkeiten wirklich tragen kann.

Stand am Ende

Am Ende: GmbH verkaufen als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.

Fehler, die Zeit kosten

Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:

  • Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
  • Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger
  • Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung

Haftung – kurz eingeordnet

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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