Branche: Lebensmittel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 33 · Umsatz: ca. 1.174.500 € · Verbindlichkeiten: 405.000 €
Der Auslöser
Der eine Gesellschafter wollte sofort raus, der andere erst nach Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird.
33 Köpfe, 1.174.500 € Umsatz, 405.000 € Verbindlichkeiten – die Lebensmittel-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein Wochenplan, Debitoren bei 197.000 € über 90 Tage.
Der Ablauf – 11 Wochen
Mitte des Monats standen wir vor der Frage: weiterkämpfen, verkaufen oder Antrag – alles drei war nicht drin. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Wochenplan und Matrix – 79 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 141.750 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Bei gf ruecktritt geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Was am Ende stand
Am Ende: Geschäftsführer zurücktreten als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Was andere in ähnlichen Fällen falsch machen
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.