Branche: Handel (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 44 · Umsatz: ca. 2.190.000 € · Verbindlichkeiten: 730.000 €
So begann der Fall
Die Prokuristin meldete sich, weil der GF im Krankenhaus lag – plötzlich fehlte die Unterschrift für alles. Zwei Brüder führten die GmbH; einer blockierte jeden Notartermin mit dem Hinweis auf fehlende Bewertung.
Die Handel-GmbH hatte 44 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 2.190.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 168.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.
Chronologie (18 Wochen)
Gegen Ende des ersten Monats hatte der GF ein Protokoll, das er auch seinem Steuerberater nicht schämte. Wenn Gesellschafter nicht mehr unterschreiben, ist die GmbH oft handlungsunfähig, bevor sie zahlungsunfähig ist.
In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Liquiditätsplan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 74 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.
Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 277.400 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.
Patt löst man nicht mit lauterer Runde, sondern mit Beschlussfähigkeit und klaren Exit-Pfaden.
Ergebnis
Nach 18 Wochen lag ein handfester Pfad zu Gesellschafterstreit vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.
Typische Fehler in vergleichbaren Mandaten
Typische Umwege: Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind. Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss. Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence.
Was GF und Gesellschafter riskieren
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.