Branche: Gastronomie (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 41 · Umsatz: ca. 1.228.500 € · Verbindlichkeiten: 455.000 €
Kernproblem
Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird. Ein Lieferant aus dem Umland hatte auf Vorkasse bestanden – das war das Signal, dass es ernst wird.
41 Köpfe, 1.228.500 € Umsatz, 455.000 € Verbindlichkeiten – die Gastronomie-GmbH wirkte von außen noch intakt. Innen: kein 13-Wochen-Plan, Debitoren bei 185.000 € über 90 Tage.
17 Wochen im Überblick
In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Patt löst man nicht mit lauterer Runde, sondern mit Beschlussfähigkeit und klaren Exit-Pfaden.
Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: 13-Wochen-Plan und Matrix – 79 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 159.250 €.
Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.
Wenn Gesellschafter nicht mehr unterschreiben, ist die GmbH oft handlungsunfähig, bevor sie zahlungsunfähig ist.
Ausgang
Am Ende: Gesellschafterstreit als Option, nicht als Wunsch. Dokumentation sauber, Bank informiert, kein Insolvenzantrag nötig – vorerst.
Was ich anders machen würde
Drei Fehler, die ich in vergleichbaren Mandaten immer wieder sehe:
- Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt
- Steuerschulden verschwiegen, bis das Finanzamt von selbst anruft
- Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll
Rechtliche Eckpunkte
§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.
Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.