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Markus Bertan

Gesellschafter aussteigen Praxisfall Event | Markus Bertan

Praxisfall Event: 1.055.000 € Verbindlichkeiten, 18 Wochen. Erfahrung aus der Mandatspraxis – Gesellschafter aussteigen.

Branche: Event (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 6 · Umsatz: ca. 2.321.000 € · Verbindlichkeiten: 1.055.000 €

Kernproblem

Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag – der Geschäftsführer klang müde, nicht panisch. Ein stiller Gesellschafter drohte mit Rücktritt vom Darlehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen gehandelt wird.

Die Event-GmbH hatte 6 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 2.321.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 150.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Gesellschafter aussteigen.

18 Wochen im Überblick

In den ersten Tagen ging es nur um Klarheit: Was ist fällig, was ist verhandelbar, was ist Illusion. Bei gesellschafter aussteigen geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

In Woche 1 bis 3 haben wir einen 13-Wochen-Plan in drei Szenarien gebaut und eine Gläubigermatrix erstellt – sechs Gläubiger machten 68 % der Verbindlichkeiten aus. Steuerberater und Insolvenzkanzlei ordneten die Insolvenzreife parallel ein.

Ab Woche 4: strukturierter Zahlungsstopp, zwei Stundungsgespräche, Ratenplan über 337.600 €. Wöchentlicher Abgleich – kurz, schriftlich, ohne Theater.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Ausgang

Nach 18 Wochen lag ein handfester Pfad zu Gesellschafter aussteigen vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Was ich anders machen würde

Typische Umwege: Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung. Weiterzahlungen an Lieferanten, die nicht existenzsichernd sind.

Haftung im Blick

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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Keine Rechtsberatung in diesem Sinne – Struktur, Zahlen, Reihenfolge. Juristisch begleiten Partnerkanzleien.