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Markus Bertan

Firmenverkauf Praxisfall Handwerk | Markus Bertan

Konkrete Einordnung für Geschäftsführer – Praxisfall Handwerk: 1.180.000 € Verbindlichkeiten, 21 Wochen, Thema Firmenverkauf. Keine Rechtsberatung.

Branche: Handwerk (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 47 · Umsatz: ca. 2.714.000 € · Verbindlichkeiten: 1.180.000 €

Was uns zuerst aufgefallen ist

Erst schrieb er per E-Mail, zwei Tage später saßen wir mit der BWA und einer handgeschriebenen Gläubigerliste am Tisch. Der Investor aus der zweiten Runde verlangte Transparenz, die der GF aus Scham verzögerte.

Die Handwerk-GmbH hatte 47 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 2.714.000 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 171.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu Firmenverkauf.

Was in 21 Wochen passierte

Woche zwei war unangenehm – Gespräche mit dem Finanzamt und dem größten Lieferanten, beide ohne Versprechen. Bei firmenverkauf geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: Liquiditätsforecast und Matrix – 77 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 389.400 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Stand am Ende

Nach 21 Wochen lag ein handfester Pfad zu Firmenverkauf vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Fehler, die Zeit kosten

Typische Umwege: Gesellschafterbeschlüsse nur mündlich, nie im Protokoll. Rücktritt des GF ohne Übergabe an einen handlungsfähigen Nachfolger. Ein Erwerber ohne NDA und ohne Referenzprüfung.

Haftung – kurz eingeordnet

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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