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Markus Bertan

Unternehmensbewertung Praxisfall IT-Dienstleistung | Markus Bertan

Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit – Praxisfall IT-Dienstleistung: 705.000 € Verbindlichkeiten, 9 Wochen, Thema Unternehmensbewertung. Keine Rechtsberatung.

Branche: IT-Dienstleistung (anonymisiert) · Rechtsform: GmbH · Mitarbeiter: 35 · Umsatz: ca. 2.185.500 € · Verbindlichkeiten: 705.000 €

Einstieg in den Fall

Nach einem Streit in der Gesellschafterrunde ging der GF allein ans Telefon. Das ist häufiger, als man denkt. Die Mutter hielt 30 %, der Sohn operativ – und beide hatten unterschiedliche Vorstellungen von „Exit“.

Die IT-Dienstleistung-GmbH hatte 35 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 2.185.500 € – auf dem Papier noch präsentabel. Unter der Oberfläche: negative Wochenliquidität ab Woche drei, 159.000 € Debitoren älter als 90 Tage und kein Beschluss zu die Entscheidung.

Verlauf über 9 Wochen

Die letzten Tage vor dem Notarvorbereitungsgespräch waren ruhig – weil die Zahlen endlich stimmten. Bei bewertung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Woche eins: SuSa, Bank, Gläubigerliste. Woche zwei: kurzfristiger Zahlungsplan und Matrix – 77 % der Schulden bei sechs Namen. Woche drei: Stundungsgespräche, Raten über 260.850 €.

Ab Woche 5 lag der Fokus auf Erwerberliste und Notarvorbereitung. Der GF führte das Protokoll selbst – das war sein Wunsch.

Ich dokumentiere jeden Schritt so, dass ein späterer Gutachter die Logik nachvollziehen kann.

Wo wir landeten

Nach 9 Wochen lag ein handfester Pfad zu Unternehmensbewertung vor – ohne Aktionismus. Insolvenzantrag war nicht nötig; die Pflicht zur erneuten Prüfung stand im Kalender. Beschlüsse und Zahlungsprotokolle waren vollständig.

Drei Umwege, die ich oft nachbearbeite

Typische Umwege: Zahlungen an verbundene Personen ohne Beschluss. Verkaufsgespräche mit dem ersten Interessenten ohne Due Diligence. Privatentschuldungen mit Firmengeld vermischt.

Haftung – kurz eingeordnet

§ 15a und § 15b InsO, § 43 GmbHG, offene Sozialabgaben – konkrete Prüfpunkte, keine Schlagworte. Wer unsicher ist: Insolvenzantragspflicht prüfen.

Fall fiktiv und anonymisiert – keine Rückschlüsse auf reale Mandanten. Keine Rechtsberatung.

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