Unternehmenskrise: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Kontext: steuerschulden und verkauf.
Was ich in der Beratung sehe
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei krise geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei steuerschulden und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Unternehmenskrise – worauf es ankommt
Wer Unternehmenskrise will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
Klassische Fehltritte
Drei Fehler bei Steuerschulden und Verkauf: Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe. Nur mündliche Gesellschafterabreden.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.