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Asset Deal: Timing vor der Betriebsprüfung | Markus Bertan

Timing vor der Betriebsprüfung. Praxis statt Theorie – Asset Deal. Keine Rechtsberatung.

Asset Deal: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Kontext: timing vor der betriebsprüfung.

Was ich in der Beratung sehe

Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei asset deal geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.

Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei timing vor der betriebsprüfung entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Asset Deal – worauf es ankommt

Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Reihenfolge, die ich einhalte

Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.

Klassische Fehltritte

Drei Fehler bei Timing vor der Betriebsprüfung: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.

Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.

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