Asset Deal: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Kontext: timing vor der betriebsprüfung.
Was ich in der Beratung sehe
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei asset deal geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei timing vor der betriebsprüfung entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Asset Deal – worauf es ankommt
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Reihenfolge, die ich einhalte
Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption.
Klassische Fehltritte
Drei Fehler bei Timing vor der Betriebsprüfung: Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt. Weiterzahlen ohne Prioritätenliste.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.