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Überschuldung: Gesellschafterstreit und Verkauf | Markus Bertan

Gesellschafterstreit und Verkauf – Erfahrung aus der Mandatspraxis, aus der Beratungspraxis zu Überschuldung. Betriebswirtschaftliche Struktur – keine…

Gesellschafterstreit und Verkauf. Ich habe den Text so geschrieben, wie ich ihn einem GF am Telefon erklären würde – ohne Folien, ohne Buzzwords.

Was ich in der Beratung sehe

Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.

Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei gesellschafterstreit und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Überschuldung – worauf es ankommt

Wer Überschuldung will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Reihenfolge, die ich einhalte

Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.

  • Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
  • Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum

Klassische Fehltritte

Typisch bei Gesellschafterstreit und Verkauf: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.

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Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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