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Due Diligence: Gesellschafterstreit und Verkauf | Markus Bertan

Due Diligence: Gesellschafterstreit und Verkauf (Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit). Wirtschaftliche Beratung, Recht über Kanzleien.

Gesellschafterstreit und Verkauf. Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird.

Aus der Praxis

Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bei gesellschafterstreit und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Meine Einordnung zu Due Diligence

Due Diligence scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Mein Vorgehen

Zuerst susa und bankabstimmung in den ersten sieben tagen. Dann gläubigeranschreiben nach priorität, nicht nach lautstärke. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.

Was ich nicht tun würde

Typisch bei Gesellschafterstreit und Verkauf: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.

Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen: Erst Struktur, dann Unterschrift.

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Lieber ein klares Nein als monatelanges Hoffen. Deshalb antworte ich zeitnah.

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