Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Vertraulichkeit und NDA – Schwerpunkt Zahlungsunfähigkeit.
Aus der Praxis
Manchmal ist der GF schon überzeugt – und die Gesellschafter wissen noch nichts. Das verzögert alles. Zahlungsunfähigkeit beginnt nicht beim Kontostand null, sondern bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
Was ich dabei oft sehe: Entscheidungen werden vertagt, weil niemand die schlechte Nachricht schriftlich fixieren will. Bei vertraulichkeit und nda entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit scheitert selten am Markt. Es scheitert an fehlenden Protokollen und an Zahlungen „noch schnell vorher“. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Zuerst erwerber- oder sanierungspfad mit einem klaren datum. Dann gesellschafterrunde mit schriftlicher entscheidungsoption. Den Rest packe ich in ein einseitiges Protokoll für die Gesellschafter.
Was ich nicht tun würde
Bei Vertraulichkeit und NDA sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- Rücktritt als GF ohne Übergabe
- Nur mündliche Gesellschafterabreden
- Steuer- und SV-Rückstände verschweigen
Am Ende entscheidet nicht der Mut, sondern die belastbare Zahl.