In der Beratung zählt nicht die Theorie, sondern ob Ihre GmbH in vier Wochen noch handlungsfähig ist. Gesellschafterstreit und Verkauf – Schwerpunkt Überschuldung.
Aus der Praxis
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Viele GFs verwechseln „viel Schulden“ mit Überschuldung im Sinne des § 19 InsO.
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei gesellschafterstreit und verkauf entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Überschuldung
Wer Überschuldung will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften.
- Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
- SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
Was ich nicht tun würde
Bei Gesellschafterstreit und Verkauf sehe ich regelmäßig dieselben Umwege:
- LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt
- Weiterzahlen ohne Prioritätenliste
- Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung
Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.