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Unternehmensabwicklung: Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen | Markus Bertan

Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen – Was ich in ähnlichen Fällen sehe, aus der Beratungspraxis zu Unternehmensabwicklung.

Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen. Der folgende Text ist keine Rechtsauskunft. Er beschreibt, wie ich wirtschaftlich vorgehe, wenn der Druck spürbar wird.

Typische Lage

Wer nur die Monats-BWA liest, übersieht, dass die nächsten sechs Wochen die eigentliche Wahrheit erzählen. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bei mitgesellschafter blockiert – exit-optionen entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Einordnung: Unternehmensabwicklung

Unternehmensabwicklung ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Was ich zuerst tun würde

  1. Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
  2. Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
  3. Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
  4. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften

Fehler, die ich vermeiden würde

Typisch bei Mitgesellschafter blockiert – Exit-Optionen: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen: Erst Struktur, dann Unterschrift.

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Kein Verkaufsgespräch: erst verstehen, dann empfehlen.

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