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Asset Deal: Due Diligence aus Verkäufersicht | Markus Bertan

Asset Deal: Due Diligence aus Verkäufersicht (Ohne Rechtsberatung – mit Klarheit). Keine Rechtsberatung.

Due Diligence aus Verkäufersicht. In der Beratung zählt nicht die Theorie, sondern ob Ihre GmbH in vier Wochen noch handlungsfähig ist.

Aus der Praxis

Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei due diligence aus verkäufersicht entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Meine Einordnung zu Asset Deal

Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Mein Vorgehen

Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften. Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei. SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen. Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke.

Was ich nicht tun würde

Typisch bei Due Diligence aus Verkäufersicht: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.

Wer die nächsten 14 Tage sauber dokumentiert, gewinnt Verhandlungsspielraum zurück.

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