GmbH verkaufen: Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell aus „eng wird“ eine Haftungsfrage wird. Genau darum geht es hier. Kontext: fristen und haftung für geschäftsführer.
Was GFs unterschätzen
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Ich habe Verkäufe gesehen, die am Notar scheiterten – nicht am Preis, sondern an offenen SV-Nachweisen.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei fristen und haftung für geschäftsführer entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
GmbH verkaufen ohne Schönfärberei
GmbH verkaufen ist kein Automatismus. Es braucht Fortführung oder einen Erwerber, offene Verbindlichkeiten ohne Überraschungen und einen GF, der Entscheidungen schriftlich festhält. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
So würde ich vorgehen
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
- Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption
- Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften
Umwege, die teuer werden
Drei Fehler bei Fristen und Haftung für Geschäftsführer: Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe. Nur mündliche Gesellschafterabreden.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.