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Geschäftsführer zurücktreten: Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter-Risiko | Markus Bertan

Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter-Risiko – Was ich in ähnlichen Fällen sehe, aus der Beratungspraxis zu Geschäftsführer zurücktreten.…

Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter-Risiko. Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH.

Typische Lage

Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.

Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei erwerberprüfung ohne firmenbestatter-risiko entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.

Einordnung: Geschäftsführer zurücktreten

Wer Geschäftsführer zurücktreten will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.

Was ich zuerst tun würde

Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.

  • Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
  • Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum

Fehler, die ich vermeiden würde

Typisch bei Erwerberprüfung ohne Firmenbestatter-Risiko: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.

Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.

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Wer die Zahlen schickt, bekommt von mir eine erste Richtung – meist am nächsten Werktag.

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