Firmenverkauf: Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH. Kontext: gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren.
Aus der Praxis
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei firmenverkauf geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle.
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Firmenverkauf
Wer Firmenverkauf will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
Was ich nicht tun würde
Drei Fehler bei Gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren: Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe. Nur mündliche Gesellschafterabreden.
Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.