Fristen und Haftung für Geschäftsführer. Wer mich zu diesem Thema anruft, hat meist schon drei Meinungen gehört – von Bank, Steuerberater und einem Freund mit GmbH.
Was GFs unterschätzen
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Gesellschafter wollen häufig „einen Käufer“ – bevor geklärt ist, ob überhaupt fortgeführt werden darf. Bei fristen und haftung für geschäftsführer entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Unternehmenskrise ohne Schönfärberei
Ich sage selten „geht nicht“. Öfter: „geht, aber nur wenn …“ – und dann liste ich die Bedingungen. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
So würde ich vorgehen
Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften. Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei. SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen. Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke.
Umwege, die teuer werden
Typisch bei Fristen und Haftung für Geschäftsführer: Weiterzahlen ohne Prioritätenliste. Verkaufsgespräche ohne NDA und Erwerberprüfung. Rücktritt als GF ohne Übergabe.
Ich habe schon genug Mandate nachbearbeitet, die zu früh unterschrieben haben. Das muss nicht sein.