Bewertung bei Schulden. In der Beratung zählt nicht die Theorie, sondern ob Ihre GmbH in vier Wochen noch handlungsfähig ist.
Aus der Praxis
Banken reagieren nicht auf PowerPoint – sie reagieren auf SuSa, Plan und Gesellschafterbeschluss. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bei bewertung bei schulden entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Insolvenz vermeiden
Wer Insolvenz vermeiden will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Gläubigeranschreiben nach Priorität, nicht nach Lautstärke. Wöchentlicher Abgleich mit GF – 20 Minuten, protokolliert.
- Abstimmung mit Kanzlei und Notar vor ersten Unterschriften
- Erwerber- oder Sanierungspfad mit einem klaren Datum
Was ich nicht tun würde
Typisch bei Bewertung bei Schulden: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.
Wer die nächsten 14 Tage sauber dokumentiert, gewinnt Verhandlungsspielraum zurück.