Gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren. Wenn Sie nur fünf Minuten haben: Lesen Sie den mittleren Abschnitt. Der Rest ist Kontext aus echten Mandaten.
Aus der Praxis
Ich habe Fälle gesehen, die fast gerettet waren – und am Ende an einer unterschriebenen Zahlung ohne Protokoll scheiterten. Bank und Finanzamt lesen Zahlen – nicht Stimmung. Deshalb zuerst Daten, dann Gespräche.
Der Knackpunkt ist selten das Gesetz – sondern fehlende Dokumentation, wer wann was gewusst hat. Bei gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren entscheidet, ob Zahlen und Fristen vor Ehrgeiz kommen.
Meine Einordnung zu Firmenverkauf
Wer Firmenverkauf will, braucht Zahlen, die auch der Steuerberater unterschreibt. Alles andere ist Hoffnung. Fehlt ein Baustein, gehört die Energie in Sanierung, geordnete Abwicklung oder Insolvenzantrag – nicht in kosmetische Maßnahmen.
Mein Vorgehen
Gesellschafterrunde mit schriftlicher Entscheidungsoption. Risikomatrix zu § 15a/15b InsO und Bürgschaften.
- Debitoren- und Kreditorenliste ohne Schönfärberei
- SuSa und Bankabstimmung in den ersten sieben Tagen
Was ich nicht tun würde
Typisch bei Gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren: Nur mündliche Gesellschafterabreden. Steuer- und SV-Rückstände verschweigen. LOI unterschreiben, bevor die SuSa stimmt.
Und ja: Ein zweites Meinungsbild lohnt sich fast immer, bevor Sie irreversibel handeln.